Gesundheit

Sofortiger Versicherungsschutz für Auszubildende

Versicherungsschutz

GDN - In vielen Fällen haben Berufseinsteiger
einen Anspruch aus dem Versorgungspaket
der gesetzlichen Rentenversicherung. Auszubildende
die kurz vor dem Schritt ins Berufsleben stehen,
genießen einen besonderen Schutz.
Verschiedene Bereiche geben Informationen
und stehen helfend zur Seite.
Verursacht als Beispiel ein Arbeitsunfall eine volle
Erwerbsminderung, ist der Erhalt einer Rente
möglich. Diese hat volle Lohnersatzfunktion.
Dieser Schutz gilt auch bei Unfällen auf dem
Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle. Grundsätzlich
genügt hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung,
wenn beim Unfallzeitpunkt bereits ein versicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Ein Auszubildender ist ist auch dann geschützt, wenn er
wegen eines Freizeitunfalles oder Krankheit nicht mehr
arbeiten kann und dadurch erwerbsgemindert wird.
Hier besteht eine Sonderregelung. Diese besagt, dass
die Rentenvoraussetzung schon dann erfüllt ist, wenn in den
letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr eine versicherungspflichtige
Beschäftigung bestand. Die vorgeschriebene Mindestversicherungszeit
von fünf Jahren ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Gilt außerdem, wenn die volle Erwerbsminderung
bis zu sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung eintritt.
Auch bei den Berufsanfängern gilt der Grundsatz
“Reha vor Rente“. Um den Wiedereinstieg ins Berufsleben
zu ermöglichen, wird zunächst alles
getan ,um die Erwerbsfähigkeit oder berufliche Rehabilitation
wiederherzustellen. Diese Leistungen sind im Versicherungsschutz
der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten und das alles
ohne zusätzlichen Aufpreis.
Folgende Versicherungen müssen vom Auszubildenden
abgeschlossen werden: Krankenversicherung, Kfz-Versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Private
Haft- und Auslandsversicherung, Unfall- sowie Hausratversicherung,
die Rechtsversicherung ( besonders zu empfehlen), und evtl. eine Zahnzusatzversicherung
Die Pallette von Versicherungen lässt sich beliebig fortsetzen.
In jedem Fall sollte man sich bei der Rentenstelle informieren
um halwegs unbesorgt ins Berufsleben einzusteigen.
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